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UV-Schutz-Verordnung

Ausbildung von Fachpersonal für UV-Bestrahlungsgeräte


Im Januar 2012 ist die UV-Schutz-Verordnung in Kraft getreten, die den Betreibern von Solarien unterschiedliche Pflichten für den Betrieb der Sonnenbänke auferlegt:

1. Anwesenheit von Fachpersonal

Als Fachpersonal gilt, wer eine Schulung bei einem akkreditierten Schulungsträger erfolgreich absolviert hat. Der Betrieb einer Sonnenbank ohne Fachpersonal ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Wir empfehlen die Seminare der APV-Zertifizierungs GmbH, die die Schulungen zum Fachpersonal für UV-Bestrahlungsgeräte in Kooperation mit dem Sachverständigenbüro Dr. Gröning anbieten.

2. Reduzierung der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke auf 0,3 W / m². Grundsätzlich gilt, dass die erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W / m² nicht mehr überschritten werden darf. Eine Unterschreitung ist möglich. 

3. Informations- und Dokumentationspflichten.

Neben Warnhinweisen, Dosierungsplänen und Aushängen in Kabinen und Geschäftsräumen ist den Nutzern von Solarien eine Informationsschrift anzubieten.




 

 


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